Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Forderungsverzicht als verdeckte Gewinnausschüttung; Unterscheidung zwischen einer verdeckten Gewinnausschüttung und einer anderen Ausschüttung; Verhinderte Vermögensmehrung als eine Art der Vermögensminderung; Veranlassung der Vermögensminderung durch das ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 1074
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.05.1990 - I R 41/87
Zur steuerlichen Behandlung der Erfüllung einer Forderung des Gesellschafters an …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93
Jedoch wird nicht verlangt, daß bei der Kapitalgesellschaft Mittel tatsächlich abfließen, die der Vermögensminderung entsprechen und sie konkretisieren (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 I R 41/87, BStBl. II 1991, 588 m.w.N.).Die Gewinnausschüttung im Sinne des § 27 Abs. 1 KStG setzt dagegen nicht voraus, daß sich die Vermögensminderung bei der Kapitalgesellschaft auch einkommensmindernd auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 I R 41/87 aaO.).
verzichtet hat (§ 397 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -), daß der Erlaß bei Besserung der wirtschaftlichen Lage der ... entfällt und daß die ... nach Eintritt der auflösenden Bedingung die wiederaufgelebte Verbindlichkeit erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Mai 1990 I R 41/87 aaO.).
- BFH, 31.07.1990 - I R 62/88
Bewirtung von Nicht-Arbeitnehmern - Abziehbarkeit von Aufwendungen - Amtlicher …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93
Dabei ist für die Frage, ob die Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, auf die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 08. November 1989 I R 16/86, BStBl. II 1990, 244 und vom 31. Juli 1990 I R 62/88, BStBl. II 1991, 28). - BFH, 08.11.1989 - I R 16/86
Errichtung eines Gebäudes auf Kosten der Gesellschaft auf dem Grundstück eines …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93
Dabei ist für die Frage, ob die Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, auf die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 08. November 1989 I R 16/86, BStBl. II 1990, 244 und vom 31. Juli 1990 I R 62/88, BStBl. II 1991, 28). - BFH, 09.10.1985 - I R 193/84
Zur Grundlagenfunktion des Körperschaftsteuerbescheides für den …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1587/93
Nach § 47 Abs. 2 S. 2 KStG gilt im Wege der gesetzlichen Fiktion der Körperschaftsteuerbescheid als Grundlagenbescheid für die gesonderte Feststellung nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 KStG , soweit er die Höhe des Einkommens und der Tarifbelastung betrifft (BFH-Urteil vom 09. Oktober 1985 I R 193/84, BStBl. II, 1986, 93).
- BFH, 09.02.2015 - I B 32/14
Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung
Die gerügte Divergenz zum Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 1995 4 K 1587/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 1074) ist nicht ordnungsgemäß dargelegt.Auch die Literatur (…z.B. Gosch, a.a.O., § 8, Rz 1200; Blümich/Rengers, § 8 KStG Rz 900 "Sanierung"; Schallmoser in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 380 "Sanierung") und die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 1995, 1074; Urteil des FG Münster vom 9. Juli 2002 1 K 430/99 F, EFG 2003, 30) haben sich zum Themenkreis vGA und Sanierung geäußert.